Gute Nachricht bei trüben Aussichten
Eine kürzliche Mitteilung des DJV, in dem ich organisiert bin, brachte mir eine frohe Botschaft. Die allerdings hat einen recht betrüblichen Hintergrund. Was tun, wenn freie Journalisten aufgrund der Auftragslage praktisch arbeitslos werden? Der DJV sagt: Ab dem 1. Februar 2006 sollten sich freie Journalisten freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern.
Ich war erst skeptisch, aber das geht tatsächlich. Die monatlichen Beiträge sind niedrig. Das dann im Falle einer Arbeitslosmeldung geleistete Arbeitslosengeld orientiert sich dagegen im Regelfall nicht am Beitragsniveau, sondern wird nach Qualifikationsstufen (gemessen an der Ausbildung) berechnet. Das kann bei einem Selbstständigen mit Universitätsabschluss Leistungen von monatlich bis zu 1.364,10 Euro bedeuten. Da über 70 Prozent der freien Journalisten einen Universitätsabschluss
haben, kann der größte Teil von ihnen mit einem ordentlichen Leistungsniveau rechnen. Ob die Voraussetzungen für diese Versicherung gegeben sind, regeln, wie immer, die Rechtsvorschriften. Informationen zum Thema gibt es auch unter dieser Adresse.


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